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Ein Urteil des Landgerichtes in Hamburg kam im Juni 2017 zu einer anderen Auffassung. Laut diesem Urteil (Az.: 310 O 117/17) sei eine Nachforschung in den meisten Fällen unzumutbar. Auch bei einem enormen Aufwand sei eine endgültige Klärung der Rechtslage nicht immer möglich.
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